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Parkplätze unter Eichen und Kastanien sollten im Herbst gemieden werden. Beschädigen fallende Früchte das Auto, bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.
Anders als herabstürzende Äste gehören fallende Kastanien und Eicheln zum allgemeinen Lebensrisiko. Dem Besitzer der Bäume ist nach gängiger Rechtsprechung nicht zuzumuten, die Äste vollständig zurückzuschneiden, um das Tragen von Früchten zu verhindern. Zudem ist das ökologisch nicht wünschenswert.
Der Fahrzeughalter kann die Kosten zwar bei seiner Kaskoversicherung geltend machen, dadurch steigt jedoch die Prämienhöhe. Darauf weist die Versicherung HUK Coburg unter Bezug auf Urteile des Oberlandegerichts Hamm und des Amtsgerichts Potsdam hin (Az.: OLG Hamm 9 U 219/08, AG Potsdam 20 C 55/09).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 15.10.2010 aktualisiert am 15.10.2010
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