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In Handys integrierte Navigationsgeräte dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Bei einem jetzt verhandelten Fall hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) seine Entscheidung damit begründet, dass jede bestimmungsgemäße Nutzung des Handys während der Autofahrt verboten ist.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer sein Mobiltelefon als Navigationssystem eingesetzt und ist gerade in dem Moment von der Polizei beobachtet worden, als er das Gerät in der Hand hielt. Das Amtsgerichtes verurteilte ihn daher zu einer Geldbuße von 70 Euro und einer Eintragung ins Flensburger Verkehrszentralregister, woraufhin er Revision einlegte. Doch auch in der zweiten Instanz wiesen die Richter des OLG darauf hin, dass das Handy-Verbot während der Fahrt schon längst nicht mehr nur das Telefonieren umfasst, sondern ebenso die Versendung von SMS, die Einsicht in Daten im Internet, das Halten des Gerätes zur Vorbereitung eines Gespräches, das Ablesen einer gespeicherten Notiz oder Telefonnummer sowie die Nutzung als Organizer oder Diktiergerät.
Lediglich das Verlegen von einem auf einen anderen Platz sei im Auto nicht sanktioniert. Auch die Nutzung als Navigationssystem fällt nach Ansicht des OLG unter das Handy-Verbot. Schließlich werde auch dabei das Gerät in die Hand genommen und Daten würden abgerufen oder eingegeben. Dazu werde die Hand vom Lenkrad genommen und die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abgelenkt. Und genau das solle durch das allgemeine Handy-Verbot verhindert werden (OLG Köln, Az.: 81 Ss Owi 49/08).
geschrieben von (win/mid) veröffentlicht am 19.12.2008 aktualisiert am 19.12.2008
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