Wegschnippen verboten

Recht: Wegschnippen von Zigarettenstummeln ist strafbar

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Copyright: DVR

Autofahrer sollten Zigarettenstummel lieber nicht aus dem Fenster entsorgen. Denn das kann teuer werden. Wer erwischt wird, muss mit einer erheblichen Geldbuße von bis zu 50 Euro rechnen. Und noch härtere Strafen sind möglich.

Brandgefahr für Natur …

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt wegen der erheblichen Brandgefahr davor, Zigarettenstummel aus dem Autofenster zu werfen. Vor allem im Sommer kann das Hinauswerfen von Zigarettenstummeln schlimme Folgen haben: Auf trockenen Grasflächen und Böschungen kann es laut AvD durch den Fahrtwind der vorbeifahrenden Autos sehr schnell zu einem größeren Brand kommen. Besonders gefährlich werde es, wenn die Fläche nahe an einem Waldgebiet liegt und ein Waldbrand entsteht. Bricht ein Feuer aus, wird aus dem Herausschnippen des Glimmstengels gar eine Straftat.

… und andere Autos

Vor kurzem stellten Experten nach dem Brand eines Opel Meriva sogar fest, dass die feine Filzschicht auf dem Unterboden des Wagens Feuer gefangen hatte, weil eine hinausgeworfene Zigarette durch den Kühlergrill auf die Motorhaubenwanne geriet und durch den Fahrtwind Feuer fing. In solch einem Fall drohen dem Verursacher hohe Strafen bis hin zum Freiheitsentzug.

Bis zur Freiheitsstrafe

Das sorglose Wegwerfen der Stummel kann auch dann als Straftat gewertet werden, wenn die weggeworfene Zigarette einen hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer so irritiert, dass es zu einem Unfall kommt. Dann droht eine Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs – bei tödlichem Ausgang wegen fahrlässiger Tötung.

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Wutbürgerdarsteller

Juli 14, 2015 um 2:26 pm Uhr

Was für ein praxisrelevanter Artikel!
Da brauchen nur, wie im Beispielsbild, mehrere junge Männer auftreten (gar noch in der Konstellation, die jeder kennt, aber keiner aussprechen darf…) und kein „Ordnungshüter“ wird sich mit denen anlegen und riskieren, wegen sowas eine hämatomartige Gesichtsbereicherung zu bekommen – und hinterher ein „RichterIn“ das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt!
Das betrifft höchstens ganz biedere deutsche mittelalterliche Ureinwohner ohne Familie, bei denen was zu holen, keine Gegenwehr zu erwarten ist und an denen die Sheriffs den verständlichen Frust abreagieren können!

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