Recht: Wenden erfordert besondere Sorgfalt

Wenden im Straßenverkehr erfordert besondere Sorgfalt. Ansonsten droht bei einem Unfall die alleinige Haftung. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor.

Vorliegender Fall

Im verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf der Suche nach einem Parkplatz am rechten Fahrbahnrand gehalten. Als sie ohne zu blinken wieder anfuhr, um durch ein Wendemanöver auf die andere Seite zu gelangen, kam von hinten ein Polizeifahrzeug im Einsatz mit Blaulicht und circa 80 km/h heran und kollidierte mit dem Pkw der Frau. Die Frau verlangte von der Versicherung der Polizisten, zumindest einen Teil des Schadens zu ersetzen.

Antrag abgelehnt

Das Kammergericht verneinte laut der „Zeitschrift für Schadensrecht“ (ZfS) diesen Anspruch. Zwar habe der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige festgestellt, dass der Unfall durch eine Vollbremsung des Polizeiwagens hätte verhindert werden können. Hierzu hätte die Anspruchstellerin aber vor dem Anfahren vom rechten Fahrbahnrand den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigen müssen, um die Polizeibeamten zu warnen. Denn wenn ein Fahrer sein Auto nach rechts lenkt und dort anhält, muss ein Herannahender nicht ohne weiteres mit einem Wendemanöver rechnen (KG Berlin, 12 U 206/08).

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