Recht: Wenn die Ampel streikt

Defekte Ampeln dürfen bei Dauer-Rot vorsichtig überfahren werden. Zuvor ist eine „angemessene“ Wartezeit zu beachten, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm beträgt sie „wesentlich“ mehr als drei Minuten, der ADAC rät, mindestens fünf Minuten zu warten.

Das gilt sowohl für falsch geschaltete Ampeln als auch für bedarfsgesteuerte Anlagen mit Induktionsschleife. Diese Drucksensoren erkennen leichte Fahrzeuge wie Roller möglicherweise nicht immer. Das Einfahren in die Kreuzung muss in allen Fällen aber besonders vorsichtig erfolgen.

Kommt es zu einem Unfall, trägt der Rot-Fahrer die volle Schuld. Bei vielen Defekten oder wenn sie abgeschaltet sind zeigen Ampel ein gelbes Blinklicht. In diesen Fällen gilt die vorhandene Beschilderung oder die Anweisung der den Verkehr regelnden Polizisten. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz „rechts vor links“ (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWI 486/99).

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