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Deckt eine Zeitschrift bei einem Werkstatt-Test Mängel auf, so ist dies kein Grund, einen Servicevertrag mit diesem Betrieb zu kündigen.
Zwar wurden laut der Deutschen Anwaltshotline in dem Bericht gravierende, sogar sicherheitsrelevante Fehlleistungen eines Mitarbeiters festgestellt, dies reicht nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt/Main jedoch nicht aus. Es handele sich, so die Richter, um das Versagen eines einzelnen Angestellten, was keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die sonstigen Leistungen der Kfz-Werkstatt bzw. anderer Mitarbeiter zulasse.
Der Betrieb hatte im Jahr zuvor bei einem ähnlichen Test sogar recht gut abgeschnitten. Die Beanstandungen seien also für die Werkstatt nicht typisch und eine Fortsetzung des Servicevertrages sei damit „nicht unzumutbar“. (AZ. 11 U/ 8/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.01.2011 aktualisiert am 18.01.2011
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