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Wer einen Unfall verursacht, muss der Gegenseite die Wertminderung an dessen Fahrzeug erstatten – auch, wenn das Auto schon älter ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies eine Versicherung in die Schranken, die sich geweigert hatte, zu zahlen.
Es sei zu berücksichtigen, dass sich auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ein Unfall nachteilig auf die Preisbildung bei einem Verkauf auswirke, urteilten die Richter. Denn auch beim Verkauf älterer Fahrzeuge pflege ein Käufer nach der Unfallfreiheit zu fragen und erwarte einen deutlichen Preisnachlass, wenn die Frage verneint werden müsse, führt das Urteil weiter aus.
Das Auto des Klägers war ein 6,5 Jahre alter Ford Focus, der eine Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometer hatte. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hatte sich geweigert, eine kaufmännische Wertminderung in Höhe von 500 Euro zu begleichen. (AZ I-1 U 149/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.08.2013 aktualisiert am 26.08.2013
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