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Radarwarngeräte sind in Deutschland verboten, bereits der Kauf der Systeme ist sittenwidrig. Dennoch haben Verbraucher das Recht, von einem entsprechenden Kaufvertrag zurückzutreten, selbst wenn dieser aufgrund der Sittenwidrigkeit nicht gültig ist. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Bei dem verhandelten Fall hat die Klägerin für rund 1 130 Euro einen Pkw-Innenspiegel mit integriertem Radarwarnsystem bestellt. Zehn Tage nach der Lieferung sendete die Klägerin das Gerät zurück und bat um Erstattung des Kaufpreises.
Die Beklagte verweigerte allerdings sowohl die Annahme des Gerätes als auch die Rückzahlung. Nach Ansicht der Richter ist das Widerrufsrecht von Verbrauchern jedoch unabhängig von der Wirksamkeit des Vertrages. Schließlich liegt der Sinn des Widerrufsrechts darin, Käufern eine einfache Möglichkeit für die Auflösung von Verträgen zu bieten (BGH, Az.: VIII ZR 318/08).
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 26.11.2009 aktualisiert am 26.11.2009
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