Recht: Wildunfall muss eindeutig bewiesen werden

Bei einem Wildunfall liegt die Beweislast gegenüber der Versicherung in vollem Umfang beim Autofahrer. Gerichte und Versicherer stellen dabei hohe Ansprüche, wie ein Urteil des Landgerichtes Berlin klar macht.

Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer mit seinem Wagen von der Straße abgekommen und in einem Graben gelandet. Sein Auto erlitt einen Totalschaden.

Gegenüber der Versicherung und dem Gericht sagte er aus, zu dem Unfall sei es durch den Zusammenstoß mit einem Tier, wahrscheinlich einem Reh, gekommen. Dazu passte, dass der Revierförster in der Nähe der Unfallstelle ein verendetes, bei einem Unfall verletztes Reh gefunden hatte. Ein Gutachter fand am Auto des Unfallfahrers jedoch lediglich Hundehaare.

Das Gericht lehnte daraufhin den Anspruch des Autofahrers gegen die Kaskoversicherung ab. Der Betroffene könne keine eindeutigen Angaben zur Art des Tieres machen, den Hinweis auf ein Reh werteten die Richter laut der Zeitschrift „Straßenverkehrsrecht“ als nahliegende Vermutung, aber auch nicht als mehr (LG Berlin, Az.: 17 O 114/07, SVR 2009, 65). Michael Winterscheidt/mid

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