Recht: “Winterreifenpflicht“ für verfassungswidrig erklärt

Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.

Hergang

In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.

Teilschuld

Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.

Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

{VOTING}„Winterreifenpflicht“

Eine rechtsverbindliche Winterreifenpflicht, die vorschreibt, in welchem Zeitraum die Bereifung eines Fahrzeugs umzustellen ist, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gelten Bestimmungen, die besagen, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen hat, den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Und das schließt, neben einer angepassten Fahrweise, die Bereifung des Autos mit ein.

Versicherung

Der Richterbeschluss des OLG legt nun nahe, dass die Berücksichtigung der technischen Komponente, im konkreten Fall die Bereifung, unberücksichtigt bleibt. Wie sich jedoch im Schadensfall Versicherungen bei der Regulierung von Schäden auf winterlichen Straßen verhalten werden, ist zunächst noch unklar. Eines steht jedoch fest: Letztlich bleibt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Fahrzeughalter und -führer von der richterlichen Entscheidung unberührt.

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Gast auto.de

Januar 18, 2011 um 8:09 am Uhr

Ja die Wintterreifenpflicht muss in Deutschland Gesetz werden wenn möglich ab 30.11. – 01.04. muss Winterreifenpflicht werden. So ist das für jeden ersichtlich ab wann bis wann.

Tina Maier

Dezember 2, 2010 um 11:53 am Uhr

Ich finde auch, dass die Winterreifenpflicht absolut notwendig war. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass jedes Jahr wieder unzählige Unfälle passieren, weil die Leute einfach ihre Sommerreifen weiter fahren. So unverantwortlich kann man doch kaum sein. Aber viele sind es und fallen jetzt aus allen Wolken, weil sie keine Winterreifen mehr bekommen.

Wolfgang Fleu

November 28, 2010 um 7:13 am Uhr

Für mich bleibt es einfach unfassbar, dass es Autofahrer gibt, welche die Notwendigkeit von Winterreifen infrage stellen. Ich bin mir sicher, dass diese Leute noch nie mit Winterreifen gefahren sind. Sonst würden sie nicht so dummes Zeug reden. Winterreifen sind übrigens keine Schneereifen, sondern Reifen für Temperaturen unter +6°C. Die härtere Gummimischung von Sommerreifen verhärtet bei Temperaturen unter +6°C noch mehr und wird zunehmends glatter. Im Winter, vor allem bei Schnee und Glatteis sind Winterreifen UND! angepasste Fahrweise erforderlich. Würde beides berücksichtigt, gäbe es im Winter nicht mehr Unfälle als im Sommer. ….. Wolli

Tina Maier

November 25, 2010 um 4:50 pm Uhr

Ich bin absolut für die Winterreifen-Pflicht. Es ist einfach unverantwortlich, ohne Winterreifen zu fahren. Auch in Landstrichen ohne großen Schneefall kann es zu überfrierender Nässe oder ähnlicher Glätte im Winter kommen. Und da ist man mit Sommerreifen einfach nicht gut vorbereitet!

Markus Müller

Juli 21, 2010 um 10:28 am Uhr

Mündiger Bürger scheint das lieblingswort aller Unverbesserlichen zu sein denen das Wort "Rücksicht" ein Fremdwort zu sein scheint. Als mündiger Bürger müsste dir auch klar sein, dass du dir nicht alles rausnehmen kannst was du willst, da du so die Freiheiten anderer mündiger Bürger einschränkst. Ich als mündiger Bürger möchte z.B. nicht von auf Sommerreifen rumrutschenden Autos im Winter in Gefahr gebracht werden.

Juristisch bedeutet "Mündigkeit" Handlungsfähigkeit (Volljährigkeit), Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit. Erstes muss man hier aber manchen absprechen die persönliche Freiheit über das Wohl anderer stellen. Leider klappt das mit dem "gebrannten Kind" bei Autounfällen nicht, da es oft garkein zweites Mal geben kann!

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