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Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.
Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.
Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Eine rechtsverbindliche Winterreifenpflicht, die vorschreibt, in welchem Zeitraum die Bereifung eines Fahrzeugs umzustellen ist, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gelten Bestimmungen, die besagen, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen hat, den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Und das schließt, neben einer angepassten Fahrweise, die Bereifung des Autos mit ein.
Der Richterbeschluss des OLG legt nun nahe, dass die Berücksichtigung der technischen Komponente, im konkreten Fall die Bereifung, unberücksichtigt bleibt. Wie sich jedoch im Schadensfall Versicherungen bei der Regulierung von Schäden auf winterlichen Straßen verhalten werden, ist zunächst noch unklar. Eines steht jedoch fest: Letztlich bleibt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Fahrzeughalter und -führer von der richterlichen Entscheidung unberührt.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 14.07.2010 aktualisiert am 14.07.2010
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Ludwig Knollenscheisser, Schweiz:
Ist doch logisch, dass wenn Schnee und Eis auf der Strasse liegt
A: Entweder nicht gefahren wird oder
B: eine entsprechende Bereifung, also Winterreifen drauf sind?
Also total verblödete Juristen, die sowas grün reden.
Ist Meineserachtens sowiso nur Geldzieherei und Versicherungsklamauk da die meisten meinen,da sie Winterreifen haben könnten sie Fahren wie auf trockener Strasse (wie Sau am Sonntag)wenn alle Ihre Fahrweise den gegebenheiten anpassen würden,würde es auch weniger Unfälle geben!wenn man nach den vorgaben geht,müßte man mehrmals wechseln.bei Schnee-Wintereifen,bei Regen-Regenreifen u.s.w.
Das stimmt die haben vor langeweile nichts anderes zu tun ,sollten sich um das wahre geschehen mal kümmern aber nein,da sind die leider zu doff für
Anscheinend will man das deutsche Volk, mit allen Mitteln ausrotten!
Jawohl!!! die spinnen die Deutschen Richter!!!In der CH giebt es klare Regeln,nehmt euch ein beispiel!!!
Uebrigens auch für Motoradfahrer giebt es Winterreifen!!!
Deppen,alles Deppen!!!!!
Tolle Einstellung. Die meisten die nicht denken können schreiben so etwas wie: "mir doch egal", oder "…wenn einer zu blöd ist zum fahren". Schwachsinn.
Die jenigen schreien als erstes, wenn sie von einem Auto angefahren werden, die keine Winterbereifung drauf hatten…. (Idiot Auto-Fan 6)
Die Richter verweichlichen zusehens. Als Fahrlehrer kann ich nur den Kopf schütteln.
Der ADAC bemüht sich schon seit Jahren Tipps und Trick an die Leute zu bringen.
Die Urteilsbegründung ist echt ein WITZ !!!
Ruhig brauner
ich als dauermotorradfahrer habe keine probleme,es gibt keine winterreifen g*
Diese Richter haben sie nicht alle auf der Reihe – sorry – die Dummheit unter den Beamten in Deutschland greift immer weiter um sich!!
Comments are closed.
Gast auto.de
Juli 19, 2010 um 12:30 am UhrHallo geht`s noch, ihr Sommerreifenheinis und Winterreifenmuffel,
lasst eure Karre im Winter einfach stehen,
damit der verantwortungsvolle Autofahrer freie Fahrt hat und weniger gefährdet wird!
Da gibt es kein Vertun und Schönfärben – ergo nicht quaken, Winterreifen aufziehen!
"roter Renner"