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Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.
Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.
Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Eine rechtsverbindliche Winterreifenpflicht, die vorschreibt, in welchem Zeitraum die Bereifung eines Fahrzeugs umzustellen ist, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gelten Bestimmungen, die besagen, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen hat, den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Und das schließt, neben einer angepassten Fahrweise, die Bereifung des Autos mit ein.
Der Richterbeschluss des OLG legt nun nahe, dass die Berücksichtigung der technischen Komponente, im konkreten Fall die Bereifung, unberücksichtigt bleibt. Wie sich jedoch im Schadensfall Versicherungen bei der Regulierung von Schäden auf winterlichen Straßen verhalten werden, ist zunächst noch unklar. Eines steht jedoch fest: Letztlich bleibt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Fahrzeughalter und -führer von der richterlichen Entscheidung unberührt.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 14.07.2010 aktualisiert am 14.07.2010
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Hallo erstmal. Bin neu hier. Ich will wirklich niemandem zu nahe treten. Aber Winterreifen haben doch nichts mit Schnee zu tun. Winterreifen sind für niedrige Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt. Sie verfügen über eine Gummimischung, die auch bei niedrigen Temperaturen ausreichend elastisch ist, um die notwendige Verzahnung und Kraftübertragung mit dem Untergrund zu erreichen. Also auf mit dem Asphalt.
Wenn hier Leute schreiben "Ich fahre seit xy Jahren Auto mit Sommerreifen im Winter" oder "Hier hat es in xy Jahren 20 Tage Schnee gehabt da zieh ich keine Winterreifen auf lasst euch gesagt sein: Das mag auf euch zutreffen. Oft genug passiert aber was. Es würde wohl niemand gut heißen wenn jemand sagen würde:
"Ich bin in 48 Jahren nur 20 mal betrunken Auto gefahren…". Das mag auch 1 Millionen mal gut gehen. Aber das eine mal, bei dem man dann selbst verletzt wird und vor allem andere mit verletzt oder gar tötet, ist zu viel.
Das hat dann auch nichts mit "mündigen Bürgern" zu tun. Ich kann als mündiger Bürger schließlich auch nicht einfach mal Rückwärts auf die Autobahn fahren.
Regeln im Straßenverkehr sollen dafür da sein den Verkehr am laufen zu halten und die Teilnehmer zu schützen. In diesem Rahmen gibt es sinnvolle und auch sinnlose. Aber wenn man mal logisch nachdenkt und nicht stur auf seine Meinung pocht machen viele Regeln, auch wenn sie lästig sind, sinn.
Hätte dieser Autofahrer mit seiner Schlittenfahrt Fußgänger erwischt …
Alles klar!
Hat das Richterlein überhapt nen Führerschein ? ? ?
Fahre nur Arschiglatti. Sind top Sliks aus Fernost.
Diese Richterentscheidung ist der größte Schwachsinn, sowas gibt´s auch nur in
D.
abgefahrene wintereifen wegen der Gummimischung
Der ,der nicht fahren kann braucht auch keine winterreifen !!
Besser ist nach Teneriffa auswandern ……..
was ist besser,abgefahrene winterreifen oder sehr gute sommerreifen ?
Angepasste Fahrweise? Den möchte ich sehen, der mit Sommerreifen auf schneebedeckter Straße einem plötzlichen Hinderniss ausweichen kann.
Ich lese hier Dinge wie Bevormundung und Verantwortung. Wie will man es verantworten, jemanden im Straßenverkehr zu verletzen? Oft passieren Unfälle durch Leichtsinn, das wird man nie vermeiden können. Aber auf die nachweislich bessere Bremswirkung von Winterreifen auf Schnee zu verzichten halte ich nicht für leichtsinnig sondern für grob fahrlässig.
Schneetage hin oder her, Geld hin oder her. Wer Auto fährt, muss die Gefahr möglichst gering halten. Und das Kostenagument zählt schon gleich garnicht, oder werden auch abgefahrene Reifen oder Bremsen nicht ausgetauscht, weil man kein Geld hat?
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Gast auto.de
Juli 20, 2010 um 1:35 pm UhrEs tut mir weh, solch " Aussagekräftigen " Komentare zu lesen .
Alles muß vom Staat genehmigt sein , erlaubt sein , sonst ist der – mündige Bürger – nicht in der Lage , selbst zu entscheiden was gut oder schlecht für Ihn ist!
Es scheint sooo einfach zusein, ich bekomme gesagt wie ich was machen soll!
Klasse!!