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Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung. Wenn Angestellte während der Arbeitswoche in einem Wohnmobil wohnen, können sie daher bei der Steuer keine Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen.
So hat laut ARAG das Finanzgericht Rheinland Pfalz entschieden.
Die erforderliche Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht gegeben (FG Rheinland Pfalz, Az.: 2 K 1238/08).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 11.09.2008 aktualisiert am 11.09.2008
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