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Der starke Genuss von Cola light kann bei der
gleichzeitigen Einnahme von Appetitzüglern den Führerschein kosten.
Auf eine
entsprechende Berufungsentscheidung des Landgerichtes (LG) Freiburg weist
jetzt die Zeitschrift „Straßenverkehrsrecht“ hin.
Im entschiedenen Fall ging es um die Promoterin Sina S., die bei
Arbeitstagen von zehn bis zwölf Stunden 1,5 Liter Kaffee und zwei Liter Cola
light trank, um wach zu bleiben. Gleichzeitig nahm sie deutlich überhöhte
Dosen eines Appetitzüglers „Antiadipositum X 1212 T“ ein. Aus dem
Beipackzettel konnte sie wissen, dass sich der Inhaltsstoff
„Norpseudophedrin“ durch die Kombination mit Koffein verstärkte und die
Fähigkeit zur Teilnahme im Straßenverkehr beeinträchtigte. Eines Tages wurde
sie von der Polizei gestellt, wie sie auf dem Heimweg von der Arbeit mit 50
km/h in Schlangenlinien fuhr. Das Pusten ins Röhrchen lieferte kein
Ergebnis, die anschließende Blutprobe ergab jedoch erhebliche Mengen Koffein
und „Norpseudophedrin“.
Die Richter kannten kein Pardon: Wer derart gegen eindeutige Hinweise in
Beipackzetteln zu Medikamenten verstoße, mache sich der „Trunkenheit im
Straßenverkehr“ schuldig. Die Fahrerin habe entgegen eindeutig erkennbaren
Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilgenommen. Deshalb sei sie auch
ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, weshalb sie noch mindestens ein
halbes Jahr keinen neuen Führerschein erhalten dürfe, obwohl der Vorfall
bereits anderthalb Jahre zurückliege (LG Freiburg, Az.: 7 Ns 550 Js 179/05 –
AK 38/06// SVR 2006, 473).
mid/win
geschrieben von veröffentlicht am 14.02.2007 aktualisiert am 14.02.2007
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