Recht: Zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw aufgehoben

Zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen müssen nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben werden. Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.

Die Verbote wurden vom Land Hessen deshalb verhängt, weil der Lkw-Verkehr seit der Einführung der Maut auf den entsprechenden Strecken angestiegen sein soll. Da dies jedoch anhand der vorgelegten Zahlen nicht abgeleitet werden konnte, hat das Gericht die Verbote aufgehoben. „Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“, erklärt Professor Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Schmidt weist darauf hin, dass Bundesstraßen vom Gesetzgeber auch für die Aufnahme des Fernverkehrs vorgesehen sind und dass regulärer Durchgangsverkehr nicht mit Mautausweichverkehr verwechselt werden darf. Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).

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