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In Deutschland muss jedes am Verkehr teilnehmende Auto über zwei Nummernschilder verfügen. Andernfalls drohen 40 Euro Bußgeld. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun bekräftigt. In dem verhandelten Fall ging es um einen lange in den USA stationierten Bundeswehrsoldaten, der bei seiner Heimkehr seinen in New Mexico zugelassenen Pkw mitgebracht hatte. In dem US-Bundesstaat muss ein Nummernschild lediglich am Heck des Fahrzeugs angebracht werden. Der Soldat verweigerte daher die Bußgeldzahlung nach einer deutschen Polizeikontrolle.
In Deutschland reicht das Einzelschild nicht aus: Das Auto könne mit nur einem Kennzeichen nicht „zuverlässig identifiziert“ werden, zitiert der Gesamtverband der Versicherer (GDV) aus dem Urteil (OLG Düsseldorf, Az.: 2 Ss Owi 23/06 – Owi 11/06 III).
mid
geschrieben von veröffentlicht am 13.11.2006 aktualisiert am 13.11.2006
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