Rechte und Pflichten bei Taxifahrten

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Ob für den Heimweg von einer Party oder die Dienstfahrt in fremden Städten: Fahrten mit dem Taxi sind eine komfortable und manchmal alternativlose Ausweichmöglichkeit vom eigenen Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Manchmal verlaufen die Fahrten jedoch nicht wie gewünscht, sowohl aus Sicht des Fahrgastes als auch des Fahrers. Die Pflichten der Unternehmen und Fahrer regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und weitere Bestimmungen wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

So müssen Taxifahrer etwa aufgrund der im BOKraft festgelegten Beförderungspflicht auch sehr kurze Strecken annehmen, auch wenn sich dies nur bedingt lohnt. Nur in Ausnahmefällen darf er laut ARAG-Experten die Fahrt ablehnen, „wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellt. Weitere Ausnahme: Die Pflicht zur Beförderung besteht nur in einem von Städten und Landkreisen festgelegten Fahrbereich, so muss der Fahrer nicht von Düsseldorf nach Paris fahren, kann es jedoch. Das oft genannte Gebot an den Fahrgast, bei mehreren hintereinander stehenden Taxen stets das erste in der Reihe zu nehmen ist keine Pflicht, er hat stets die Wahl.

Hat die Fahrt begonnen, muss der Taxifahrer die kürzeste Route wählen, es sei denn der Fahrgast wünscht explizit eine abweichende Strecke. Selbst wenn ein Weg aufgrund einer Baustelle günstiger ist, muss der Fahrgast zustimmen. Fühlt sich der Kunde hier übers Ohr gehauen, notiert er die Taxinummer, die auf der Frontscheibe steht, verlangt eine Quittung mit Start, Ziel und Zeit und informiert die Taxi-Innung. Hilfreich ist auch die Ordnungsnummer des Wagens am unteren Teil der Heckscheibe. Die Entgelte sind örtlich unterschiedlich geregelt. Sie beinhalten einen Grundpreis sowie eine zeit- und kilometerabhängige Gebühr. Zuschläge können für etwaige Wartezeiten und Fahrten in Großraumtaxis fällig sein.

Der Fahrgast hat das Recht mindestens 50 Kilogramm Gepäck mitnehmen zu können und auch der Transport eines Haustieres ist gestattet, wenn dieses die Sicherheit des Fahrbetriebes nicht gefährdet. Verkneifen müssen sich seit Inkrafttreten des Nichtraucher-Schutzgesetzes Fahrgast und Fahrer das Rauchen im Fahrzeug. Riecht ein Kunde vor Fahrtantritt in einem bestellten Taxi Rauch, kann er es ablehnen und muss in diesem Fall auch keine Anfahrtspauschale zahlen.

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