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Wer eine Straße auf einem Zebrastreifen überquert, hat Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Oder doch nicht?
Seit 65 Jahren sorgen die dicken weißen Streifen auf dem Asphalt für Verwirrung bei Autofahrern, Radlern und Fußgängern – und immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Daher hat der ADAC ein kleines Zebra-Einmaleins zusammengestellt. Absoluten Vorrang am Zebrastreifen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Möchten diese den Überweg benutzen, dann müssen Verkehrsteilnehmer auf der Straße halten und ihnen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Wer das missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. 80 Euro drohen Autofahrern, die einen Zebrastreifen missachten und sich nicht mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in sämtlichen Fällen ein Punkt in Flensburg, teilt der Autoclub ADAC mit. Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Denn dann gelten sie als Fußgänger und haben dementsprechende Rechte. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.Wichtig: Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.07.2017 aktualisiert am 12.07.2017
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