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Nach Auffassung des ADAC bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisher in Deutschland eingerichteten Umweltzonen. Die ganzjährige Aussperrung von Fahrzeugen aus Teilen einer Stadt stelle eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Vor allem deshalb, weil der Straßenverkehr nur zu einem kleinen Teil überhaupt an der Entstehung von Feinstaub beteiligt sei, erklärte Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen geeignete Maßnahmen zur Einschränkung der Feinstaubproblematik nach dem Verursacheranteil aller Emittenten getroffen werden. Es ist nicht akzeptabel, dass der Verkehr trotz seines relativ geringen Beitrags an den Emissionen die weitreichendsten Einschränkungen erfährt.
Die Einrichtung von Umweltzonen bedeutet für viele Bürger Einschnitte in ihre Mobilität und Eingriffe in ihr Eigentum, die einer Enteignung gleichkommen. Momentan sind in Deutschland sieben Millionen Fahrzeuge von den Fahrverboten betroffen. Auf einem Rechtsforum in München, zu dem der ADAC Vertreter aus Politik, Recht und Verwaltung eingeladen hat, wurden auch Fragen zur täglichen Umsetzungspraxis erörtert.
Umweltzonen stellen einen Eingriff in die durch die Verfassung geschützten Grundrechte der Autofahrer dar. Deshalb möchte der ADAC sicherstellen, dass die mit den Umweltzonen verbundenen Eingriffe einer rechtsstaatlichen Überprüfung standhalten. Die zuständigen Behörden haben vor Errichtung einer Umweltzone zunächst ihre Überlegungen darauf zu konzentrieren, ob es nicht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit andere Maßnahmen geben könnte; insbesondere solche, die auch andere Mitverursacher berücksichtigen.
geschrieben von (ar/nic9) veröffentlicht am 20.05.2008 aktualisiert am 20.05.2008
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