VW

Rechtsstreit – GTI nicht nur von VW

Das Buchstabenkürzel GTI ist zwar eine VW-Marke, es darf aber auch von anderen Herstellern in Verbindung mit deren Modellnamen verwendet werden. Das entschied  in diese Woche das EU-Gericht in Luxemburg. VW hatte dagegen geklagt, dass Suzuki beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Bezeichnung SWIFT GTi angemeldet hatte. Das Gericht wies die Klage nun ab.

Zur Begründung hieß es, dass viele Autohersteller in Europa bislang das Kürzel GTI verwendet hätten und es zur Wahrung der Rechte von VW genügte, wenn andere Hersteller die Buchstabenkombination in Verbindung mit ihrem Modell nutzen, wie es Suzuki mit dem SWIFT GTi getan habe. GTI steht für Gran Turismo Injektion. Das Kürzel wurde in den siebziger und achtziger Jahren durch den Golf GTI populär, stand aber auch für sportliche Fahrzeuge mit Benzineinspritzung anderer Hersteller.

Dass VW ausgerechnet gegen die Verwendung der Buchstaben GTI durch Suzuki klagte, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Beide Unternehmen haben sich vor drei Jahren zu einer weitreichenden Kooperation entschlossen. Volkswagen ist zu 20 Prozent an Suzuki beteiligt, aber die Firmenehe scheint zerrüttet, Suzuki möchte die Scheidung.

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