Nur zwei Drittel aller Autofahrer setzen nach Angaben des ADAC den Blinker. Dabei ist richtiges Blinken wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können. Gerade im Stadtverkehr könnten dadurch kleine, aber häufig vorkommende Unfälle vermieden werden. Bei Blinkverstößen droht dennoch nur ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren.
Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den Kreisverkehr einfahren, allerdings beim Verlassen sind sie dazu verpflichtet. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.
Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem Ausscheren und Wiedereinordnen mit Hilfe des Blinkers rechtzeitig ankündigen. Das gilt auch bei einem haltenden Fahrzeug oder einem anderen Hindernis auf der Fahrbahn.
Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, um anderen Fahrern seine Absichten anzukündigen. Dies gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn. Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle, warnt der ADAC.
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