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Verkehrssünder können noch bis April 2014 den Punkterabatt nach dem alten Recht sichern. Wenn ab Mai 2014 das neue Punktesystem beim Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gilt, ist der Abbau aufgrund verlängerter Tilgungsfristen und weiterer Änderungen deutlich schwieriger.
Einzelne Verstöße bleiben nach der Reform statt zwei dann fünf Jahre gespeichert. Ein Punkteabbau durch spezielle Kurse ist im bisherigen Umfang dann nicht mehr möglich.
Der TÜV Süd rät daher den Betroffenen dazu, so früh wie möglich an einer Punkteabbaumaßnahme teilzunehmen. Erforderliche Aufbauseminare „NAFAPlus“ nach einer Drogen- oder Alkoholfahrt führen nicht die Fahrschulen, sondern nur spezielle Verkehrspsychologen durch. Eine rechtzeitige Anmeldung zu entsprechenden Kursen empfiehlt sich, damit betroffene Autofahrer nicht wegen Überbelegung abgewiesen werden.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 04.09.2013 aktualisiert am 04.09.2013
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