Regeländerungen in der MotoGP: Das Alter, die Reifen und Helmpflicht

(motorsport-magazin.com) Bevor das Jahr sich dem Ende zuneigt hat die Grand Prix Commission noch die erwarteten Regelüberarbeitungen beschlossen, die sich vor allem auf die Reifen, die Tests und die technische Abnahme von Maschinen beziehen. Eine kleine, aber doch bedeutsame Änderung wurde beim Mindestalter für Fahrer in der 125er-Klasse gemacht. Ab dem 1.1.2010 wird ein Alter von 16 Jahren vorgeschrieben sein, um eine Grand Prix Lizenz zu erhalten. Bislang war man bereits mit 15 startberechtigt. Dass Piloten mit einem Alter von 15 Jahren auch vorne mitmischen können, hat Scott Redding in diesem Jahr gezeigt, der in Donington sogar den Sieg einfuhr.

Technische Abnahme

Was die technische Abnahme der Maschinen betrifft, so wurde festgelegt, dass in der MotoGP und der 250er-Klasse maximal zwei Maschinen pro Wochenende zur Kontrolle gebracht werden dürfen, die vor dem ersten Training stattfindet. In der 125er-Klasse ist nur eine Maschine bei der technischen Kontrolle zugelassen. Sollte ein 125cc-Pilot seine Maschine im Training irreparabel beschädigen, dann kann mit Erlaubnis des Technischen Direktors eine zweite Maschine abgenommen werden. Das kann allerdings nicht während eines Trainings oder nach Schließung der Boxengasse zur Einführungsrunde eines Rennens geschehen.

Tests

Auch das Testreglement wurde von der Grand Prix Commission leicht abgeändert und die Testmöglichkeiten ein wenig ausgedünnt. So sind die Tests nach den Rennwochenenden in Zukunft auf fünf Strecken beschränkt und dürfen nur mehr am Tag direkt nach dem Rennen durchgeführt werden. Zwei-Tages-Tests nach Rennwochenenden sind damit Vergangenheit. Geblieben ist die designierte Teststrecke, die sich Hersteller und Konstrukteure vor der Saison aussuchen dürfen und auf der sie während der Saison maximal 30 Tage testen dürfen. Wie gehabt ist es allerdings keinen Einsatzfahrern erlaubt, bei diesen Tests mitzumachen und innerhalb von 14 Tagen vor dem auf der Strecke angesetzten Rennen ist Testarbeit dort verboten.

Was die Wintertests betrifft, so ist die Testaktivität auf Grand-Prix-Strecken zukünftig auf fünf Tests begrenzt, die von der Dorna und IRTA organisiert werden. Jeder Test dauert maximal drei Tage. Abgesehen davon darf auf jeder Strecke getestet werden, die im vergangenen oder folgenden Jahr nicht im Rennkalender war. Zudem können die Hersteller und Konstrukteure eine Strecke als Teststrecke festlegen, auf der sie im Winter jederzeit testen dürfen – das Testverbot ausgenommen. Damit die Teams das nicht zu sehr ausnützen können, darf ein Fahrer im Winter nicht an mehr als fünf Tests und insgesamt zwölf Testtagen teilnehmen.

Reifen

Was die Veränderungen an den Reifenregeln betrifft, so dreht sich dabei alles um den Wechsel auf einen alleinigen Lieferanten in der MotoGP. So wird den Fahrern vorgeschrieben, dass sie nur Reifen des ernannten Reifenlieferanten verwenden dürfen. Dem Lieferanten wird aber auch einiges vorgeschrieben: "Der offizielle Reifenausrüster wird für alle am Event teilnehmenden Fahrer zureichende Reifen zur Verfügung stellen. Die verfügbaren Reifen-Spezifikationen für jeden Event werden vom Reifenlieferanten festgelegt. Identische Reifen jeder Spezifikation müssen für jeden Fahrer zur Verfügung stehen und die zugeteilte Menge jeder Reifen-Spezifikation wird für jeden Fahrer gleich sein." Verteilt werden die Reifen vom Technischen Direktor und das auf zufälliger Basis und ohne Einfluss des Reifenherstellers, der Teams oder Fahrer. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wirklich für alle die gleichen Spezifikationen gemacht werden und auch jeder die gleichen Spezifikationen erhält. Könnte Bridgestone die Reifen selbst verteilen, wäre das zumindest nach außen hin nicht sichergestellt.

Die maximale Anzahl an zur Verfügung stehenden Reifen wird sich wie erwartet auf 20 beschränken. So werden die Fahrer für das Wochenende vier Vorderreifen der Spezifikation A und vier Vorderreifen der Spezifikation B haben. Bei den Hinterreifen sind es pro Spezifikation sechs Pneus. Ebenfalls beschränkt ist der Einsatz von Regenreifen. Vier Vorder- und Hinterreifen sind in Regenspezifikation erlaubt. Sollten es die Bedingungen erfordern, kann noch ein weiterer Satz Regenreifen erlaubt werden.

Auch für die Testfahrten hat die Grand Prix Commission den Gebrauch der Reifen genau vorgeschrieben. So sind bei den Ein-Tages-Tests nach den Wochenenden insgesamt acht Reifen erlaubt; jeweils zwei Vorder- und zwei Hinterreifen der Spezifikationen A und B. Regenreifen sind zwei vordere und zwei hintere zugelassen. Die Wintertests hat die Grand Prix Commission in zwei Teile geteilt: in Tag eins und in die folgenden Tage. An Tag eins gelten die gleichen Regeln wie bei einem Test nach einem Rennwochenende. An den folgenden Tagen sind nur mehr jeweils sechs Trockenreifen erlaubt, wobei sich die Fahrer aus beiden Spezifikationen drei Vorder- und drei Hinterreifen aussuchen können.

Sollte sich Bridgestone dazu entschließen, Reifen mit einer anderen Spezifikation testen zu wollen, so ist das bei den Tests im Winter und auch nach den Rennen gestattet. Allerdings muss dann auch jeder Fahrer diese Spezifikation zum Testen erhalten.

Helm aufbehalten

Neben den oben ernannten Änderungen gibt es noch ein paar andere Kleinigkeiten, von der eine besonders ins Auge sticht. So wurde festgelegt, dass die Fahrer nach dem Fallen der Zielflagge ihre Helme aufbehalten müssen, bis sie in die Boxengasse oder den Parc Fermé gefahren sind. Das dürfte vor allem Auslaufrunden-Genießern wie Valentino Rossi oder Jorge Lorenzo nicht ganz so gut gefallen. Und noch eine etwas eigenartig formulierte Regel hat ihren Weg ins Reglement gefunden: "Es ist in Trainings, Warm-ups und Rennen nicht erlaubt, Rennmotorräder auf dem Streckengelände zu fahren, außer in der Boxengasse oder auf der Strecke", steht da geschrieben. Soll das heißen, Rossi hätte dieses Jahr in Laguna Seca eine Strafe bekommen, nachdem er den Corkscrew einmal etwas neben der Strecke durchfahren hatte? Man darf gespannt sein, ob irgendwann jemand diese Regel auf ihre Durchsetzbarkeit prüft.

adrivo Sportpresse GmbH

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