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Autoreisende in Europa müssen unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Winterausrüstung und mitzuführender Gegenstände beachten. Die Vorschriften sind längst noch nicht vereinheitlicht. Neben dem selbstverständlich vorgeschriebenen Warndreieck, dem Verbandkasten und Warnwesten gibt es weitere länderspezifische Vorschriften. Für die Fahrt in Nicht-EU-Länder muss die Grüne Versicherungskarte dabei sein.
So ist die Warnweste für alle Autoinsassen in den Ländern Bulgarien, Frankreich, Lettland, Italien, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn ein Muss. Wer nach Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland, die Türkei oder eines der drei baltischen Länder wie Estland, Lettland, Litauen fährt, muss einen Feuerlöscher an Bord haben. In der Türkei wird darüber hinaus ein zweites Warndreieck in jedem Auto verlangt. Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien wollen ein zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger sehen.
Die serbische, slowakische und mazedonische Polizei können auch nach einem Abschleppseil fragen, das in diesen Ländern Pflicht ist. Ein Ersatzlampenset – außer für Xenon und LED-Lampen ist in Kroatien, Montenegro, Russland, Serbien und der Slowakei vorgeschrieben. Serbien verlangt zudem das Mitführen eines europäischen Unfallberichts, der vom Verband der Versicherer für Kroatien dringend empfohlen wird.
In Deutschland, Österreich, Slowakei und Tschechien gilt die situative Winterreifenpflicht. Spikes sind in der Regel verboten und Schneeketten nur eingeschränkt erlaubt. In Italien und Ungarn kann eine Winterreifenpflicht kurzfristig durch Beschilderung angewiesen werden. In der Schweiz gibt es dagegen keine Winterreifenpflicht, ein Unfall oder Verkehrsbehinderungen aufgrund von Sommerreifen können jedoch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Slowenien ist einen Schritt weiter: Dort gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterreifenpflicht, die über diesen Zeitrahmen hinaus auch bei winterlichen Straßenbedingungen greift. Allerdings dürfen Sommerreifen mit Schneeketten als Ersatz herhalten. In jedem Fall gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimeter.
Strengere Regeln als in Deutschland sollten berücksichtigt werden – so billig wie hierzulande kommt man andernorts für Handynutzung am Lenkrad oder Geschwindigkeitsübertretungen meist nicht weg.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 14.11.2011 aktualisiert am 14.11.2011
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