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Fahrradfahrer müssen auf den Radweg. Das gilt zumindest, wenn selbiger durch ein rundes blaues Schild gekennzeichnet ist.
Freigestellt ist die Nutzung hingegen laut der Deutschen Verkehrswacht bei unbeschilderten Radwegen. Dann kann alternativ die Straße genutzt werden. Generell verboten ist das Radfahren auf dem Gehweg.
Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie den Bürgersteig nutzen, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie es.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.04.2011 aktualisiert am 05.04.2011
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