Regeln für Radwege – Wo der Biker fahren darf

Fahrradfahrer müssen auf den Radweg. Das gilt zumindest, wenn selbiger durch ein rundes blaues Schild gekennzeichnet ist.

Freigestellt ist die Nutzung hingegen laut der Deutschen Verkehrswacht bei unbeschilderten Radwegen. Dann kann alternativ die Straße genutzt werden. Generell verboten ist das Radfahren auf dem Gehweg.

Ausnahme sind Kinder:

Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie den Bürgersteig nutzen, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie es.

 

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