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Beim Kauf von Tagfahrleuchten für Pkw ist auf das
E-Prüfzeichen zu achten. Die in Deutschland vertriebenen Nachrüstsätze
müssen nach der ECE-Richtlinie R87 genehmigt sein. Kaufinteressenten sollten
sich daher zunächst im Fachhandel beraten lassen.
Die ECE-Richtlinie regelt die technischen Anforderungen und die Vorgaben
zur Platzierung der Leuchten. So muss das Tagfahrlicht mindestens 25
Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden und
sich beim Einschalten der Zündung automatisch aktivieren. Wird das
Abblendlicht eingeschaltet, müssen die nachgerüsteten Leuchten automatisch
ausgehen. Sie dürfen auch nicht zusammen mit dem Fernlicht oder den
Nebelscheinwerfern leuchten.
Nachrüstbare Tagfahrleuchten können in die bestehende Frontbeleuchtung
oder in die Frontschürze integriert werden. Sie sollen für eine bessere
Sichtbarkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr sorgen, dabei aber sparsamer
sein als das herkömmliche Abblendlicht, das einen Mehrverbrauch von bis zu
0,2 Litern je 100 Kilometer verursacht.
Der Mehrverbrauch durch Tagfahrlicht falle deutlich geringer aus und
stehe zudem in keinem Verhältnis zum Sicherheitszuwachs im Straßenverkehr,
so Hans Jürgen Wahlen, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Autoteile-Handel
(GVA). Nach Informationen des Verbandes will die Europäische Union
möglicherweise schon Anfang 2007 einen Richtlinienvorschlag zur verpflichten
den Einführung von Tagfahrlicht für alle Kfz vorlegen. Das Fahren mit Licht
am Tage ist bereits in einigen europäischen Ländern vorgeschrieben.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 06.12.2006 aktualisiert am 06.12.2006
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