Regeln für Winterreifen nicht überall gleich

Pünktlich zur Weihnachtszeit hat sich auch in Deutschland der Winter mit Schnee in Erinnerung gebracht. Und da die Zeit der Jahreswende für viele auch den Start in den Wintersport oder -urlaub bedeutet, sollten sich Reisende vor Antritt der Fahrt auch über Vorschriften für die Nutzung von Winterreifen informieren, denn die sind nicht überall gleich.

Auf verschneiten oder vereisten Fahrbahnen dürfen Autos hierzulande nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer mit falscher Bereifung erwischt wird, riskiert im Regelfall ein Bußgeld von 20 Euro. Es drohen sogar 40 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn andere Autofahrer behindert werden. Doch andere Länder, andere Sitten. Der ADAC hat zusammengefasst, welche Regeln in anderen europäischen Ländern bei winterlichen Straßenverhältnissen zu beachten sind.

In Österreich gibt es eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, die jedoch zeitlich begrenzt wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf vom 1. November bis zum 15. April nur mit Winterreifen gefahren werden. Als Winterreifen gelten Ganzjahres- oder Allwetterreifen, wenn sie die Kennzeichnung „M+S“ tragen. Auf Straßen mit gesonderter Beschilderung besteht Schneekettenpflicht.

Die Schweiz hat dagegen keine spezielle gesetzliche Vorschrift für Winterreifen. Wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung führt, können aber dennoch Geldbußen verhängt werden. Deshalb sollte man in den Wintermonaten ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein, wird empfohlen.

Durch entsprechende Beschilderung kann in Frankreich und in Italien die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten kurzfristig vorgeschrieben werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt im italienischen Aosta-Tal generelle Winterreifenpflicht.

Klare zeitlich begrenzte Regelungen haben Slowenien (Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis Ende Februar), Litauen (1. November bis 1. April) und Estland (1. Dezember bis 31. März). Hier kann – je nach Witterung – die Frist auf den Zeitraum Oktober bis April ausgedehnt werden.

Die freie Reifenwahl haben Autofahrer in den Benelux-Staaten, in Dänemark, Polen, Bulgarien und Norwegen. Bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen darf in diesen Ländern mit Schneeketten gefahren werden.

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Gast auto.de

Dezember 20, 2009 um 3:38 pm Uhr

Sind M+S-Reifen Winterreifen oder Allwetterreifen?

Gast auto.de

Dezember 17, 2009 um 4:19 pm Uhr

was nützen winterreifen, wenn sich der fahrer(in), die geschwindikeit nicht an die strassenverhältnisse anpassen!

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