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Bußgelder für zu schnelles Fahren können je nach Region erheblich voneinander abweichen. Die Höhe des Bußgeldes selbst ist bundesweit einheitlich geregelt, wer im gleichen Jahr jedoch mehrfach auffällig wird, zahlt zusätzlich.
Diese Zuschläge können Kreise und Kommunen laut „Auto Bild“ nach eigenem Gutdünken festsetzen. Die Unterschiede betragen bis zu 150 Prozent.
So beträgt das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts 100 Euro. Dazu kommen drei Punkte im Verkehrsregister. Bei zwei Voreinträgen sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 10 Euro, im Märkischen Kreis 55 Euro und im Kreis Hamburg gar 100 Euro zusätzlich fällig. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar. Ein Einspruch dagegen lohnt laut dem Verkehrsrechts-Anwalt Uwe Lehnhart jedoch meist nicht. Die Gerichte würden die Bußgeldhöhe in aller Regel nur um 20 Euro bis 50 Euro reduzieren.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 25.10.2012 aktualisiert am 25.10.2012
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