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Die Höhe von Bußgeldern für Verkehrssünden hängt nicht nur vom Delikt ab, sondern auch von der Region. Die Unterschiede können je nach Kreis oder Kommune deutlich sein, berichtet die „Auto Bild“. Zwar gilt überall der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, die einzelnen Behörden haben aber bei Wiederholungstätern einen Ermessensspielraum.
Wer innerhalb einer bestimmten Zeit mehrmals bei einem Verkehrsdelikt erwischt wird, muss unter Umständen neben den regulären Punkten und Bußgeldern auch noch einen Aufschlag zahlen. So liegt die Regelbuße bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts um 26 km/h bei 100 Euro. Die bayerische Polizei beispielsweise erhebt beim zweiten Verstoß innerhalb einen Jahres einen Aufschlag von 50 Prozent, beim dritten Verstoß gar von 100 Prozent. Ab dem vierten Mal wird in der Regel der Führerschein entzogen. In anderen Regionen gelten ähnliche Regelungen. Der Landkreis Lüneburg etwa kassiert 20 Euro extra, Hamburg 25 Euro und der Kreis Harburg gar 100 Euro.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.10.2012 aktualisiert am 25.10.2012
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