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Deutliche Konsequenzen für die gesamte Kfz-Branche befürchtet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) durch das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG). Die Richter hatten in einem Urteil die Winterreifenpflicht als verfassungswidrig eingestuft.
Für den Autofahrer sei nicht eindeutig erkennbar, welche Pneus als ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen anzusehen seien.
Die Folgen des Richterspruchs sind laut „kfz-betrieb“ für BRV noch nicht gänzlich abzuschätzen. Sicher sei aber, dass das wichtigste Pfund im Verkaufsgespräch, der Verweis auf die Regelung in der Straßenverkehrsordnung, nun wegfalle. Das Kfz-Gewerbe hat in diesem Zusammenhang inzwischen an die Bundesregierung appelliert, noch vor dem Winter 2010/11 klare Regelungen zu schaffen. In der Regel würden Winterreifen in der kalten Jahreszeit klare Sicherheitsvorteile gegenüber Sommerreifen aufweisen, so der Dachverband. Die Umrüstquote liegt in Deutschland derzeit bei 85 Prozent.
geschrieben von auto.de/(hw/mid) veröffentlicht am 20.07.2010 aktualisiert am 20.07.2010
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