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Ähnlich wie bei Kühlschränken kommt ab 1. November 2012 eine europaweit einheitlich vorgeschriebene Kennzeichnung bei Autoreifen. Das EU-Reifenlabel informiert über drei Kriterien: Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräuschemission.
Eine europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen gilt ab dem 1. November 2012. Das EU-Reifenlabel informiert anhand von drei Kriterien über ausgewählte umwelt- und sicherheitsrelevante Eigenschaften. Verbraucher sollen sich so schnell informieren können, wie sparsam, sicher und leise der Reifen ist, den sie kaufen. Runderneuerte Reifen, Noträder, Renn- und Oldtimerreifen sind von der Regelung ausgenommen. Das Label zeigt oben links mit Buchstabenkennung von A bis G, ob der Rollwiderstand niedrig oder hoch ist. Zwischen Reifen mit der Kennung „A“ (sehr gut) und solchen mit der Kennung „G“ (schwach) liegen ein Kraftstoffverbrauch-Unterschied von 0,5 Liter bis 0,75 Liter auf 100 km. Oben rechts auf dem Label ist die Nasshaftung und Nassbremsleistung angegeben. Zwischen den Werten „A“ und „F“ können 18 Meter Unterschied beim Bremsweg liegen – das sind etwa vier Pkw-Längen. Unterhalb dieser Angaben wird die Geräuschemission beim Vorbeifahren in drei Klassen angezeigt; ein leiser Reifen erhält einen ausgefüllten Balken, ein lauter bekommt drei Balken.
geschrieben von auto.de/(feb/mid) veröffentlicht am 18.09.2012 aktualisiert am 18.09.2012
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