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Ob Winter-, Ganzjahres- oder Sommerreifen, über 90 Prozent der Reifenschäden sind durch das Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche verursacht, wodurch langsam die Luft entweicht.
Diese sogenannten Einfahrschäden dürfen bei einem Pkw-Pneu nur dann repariert werden, wenn ihr Durchmesser nicht größer als sechs Millimeter ist. Die Reparatur darf nur ein hierfür autorisierter Fachbetrieb durchführen, so der Bundesverband Reifen- und Vulkaniseurhandwerk (BRV).
Doch vor der Reparatur steht die Überprüfung, ob der Rundling überhaupt reparaturfähig ist. Dazu muss er von der Felge montiert werden. Bei einer Verletzung des Reifenunterbaus, zum Beispiel durch längere Fahrt mit zu wenig Luftdruck, ist eine Instandsetzung nicht möglich.
Eine Reparatur bietet sich an, wenn der Reifen noch nicht viele Kilometer hinter sich hat oder ein geeigneter Ersatzreifen kurzfristig nicht beschafft werden kann. „Die Reifenreparatur ist die kostengünstige Alternative zum Erwerb eines Neureifens“, befindet Hans-Jürgen Drechsler, BRV-Geschäftsführer. Wurde ein Reifen fachgerecht repariert, ist er wieder genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung.
geschrieben von auto.de/(gz/mid) veröffentlicht am 23.11.2011 aktualisiert am 23.11.2011
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