Reisen mit Tieren: Ausweispflicht für Hund und Katz

Wer sein Haustier mit auf die Reise nehmen möchte, hat ein paar wichtige Vorbereitungen zu treffen. Denn der Vierbeiner darf das Land nur mit einem Mikrochip, einer Tollwut-Schutzimpfung und einem EU-Heimtierausweis verlassen, so der ADAC. Bis Mitte 2011 ist statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt.

Heimtierausweis

Der Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer den tierärztlichen Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die letzte Impfung mindestens 21 Tage und im längsten Fall zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. In Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta können zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder ein Wurmtest eingefordert werden.

Wiedereinreise

Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (zum Beispiel Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien, USA) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit oder für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe (mindestens 30 Tage nach der Impfung) eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Das gilt unter anderem für Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien und Mexiko.

Einreise von bestimmten Kampfhunderassen

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass in einigen Ländern – dazu gehören beispielsweise Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn – die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. Darüber hinaus besteht für Hunde in einigen Ländern neben einer Leinenpflicht teilweise auch Maulkorbzwang.

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