Reißverschlussprinzip gilt nicht für Autobahn-Auffahrten

Beim Auffahren auf Autobahnen kommt es gerade bei hohem Verkehrsaufkommen nicht selten zu gefährlichen Situationen.

Doch immer wieder werden hier Fehler gemach. So glauben viele Autofahrer, dass das Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn nach dem Reißverschlussprinzip vor sich gehe. Das ist ein Irrtum. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 16 U 24/05) nachdrücklich bestätigt, gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren.

Wer sich trotzdem so verhält, gefährdet sich und andere. Er trägt außerdem im Fall eines Auffahrunfalls die Schuld und damit auch die Kosten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Verkehr auf der Autobahn immer Vorrang hat. Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sollten Vorsicht walten lassen und darauf achten, sich weder zu schnell und ohne den nötigen Sicherheitsabstand noch zu zögerlich einzuordnen.

Doch auch für die Fahrer auf der Autobahn gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, wenn möglich das Tempo verringern oder erhöhen, um Fahrzeuge einscheren zu lassen, oder auf die linke Fahrspur wechseln, sofern er den dortigen Verkehr nicht gefährdet.

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Gast auto.de

April 17, 2009 um 10:04 am Uhr

Nicht schlecht wäre vor Allem wenn die Leute mal kapieren würden, warum der Beschleunigungsstreifen so heißt wie er heißt und warum er nicht 5m sondern 50m(?) lang ist.

mfG

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