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Diesel-Urteil
Das Urteil in Leipzig ist gesprochen und viele Dieselfahrzeugbesitzer bekommen Angst. Renault hat die Zeichen der Zeit erkannt und die Diesel-Wechselprämie bis zum 30. April 2018 verlängert. Wer als Privatkunde seinen alten Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 1, Euro 2, Euro 3 oder Euro 4 beim Kauf eines Renault-Neuwagens in Zahlung gibt, erhält bei teilnehmenden Renault Partnern bis zu 7.000 Euro Wechselprämie für das Neufahrzeug. Voraussetzung ist, dass der alte Diesel-Pkw mindestens sechs Monate auf den Besitzer zugelassen ist.
Das jetzt verlängerte Wechselangebot gilt für Altdiesel-Fahrer aller Marken, die bis zum 30. April 2018 einen Neuwagenkaufvertrag für einen Renault Pkw mit Diesel- oder Benzinmotor unterschreiben. Die Prämie richtet sich nach dem Wert des Neufahrzeugs und reicht von 2.000 Euro für den Renault Twingo über 5.000 Euro für den Renault Mégane bis zu 7.000 Euro für den Renault Espace.
Neu und nicht mit der Diesel-Prämie kombinierbar ist die Renault Abwrackprämie in Höhe von 5.000 Euro, die als Anzahlung beim Kauf eines Renault Mégane, Mégane Grandtour, Scénic, Grand Scénic, Kadjar, Talisman, Talisman Grandtour, Espace, oder Koleos verwendet werden kann. Das Altfahrzeug, egal welcher Marke oder Antriebsart, muss mindestens sechs Monate auf den Fahrzeugkäufer zugelassen und im Zuge der Abwrackprämie vernichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein Angebot für Privatkunden, gültig bei Kaufantrag bis 30. April 2018 und Zulassung bis 31. Juli 2018 bei allen teilnehmenden Renault Partnern.
Copyright: Auto-Medienportal.Net/Renault
geschrieben von MID veröffentlicht am 02.03.2018 aktualisiert am 02.03.2018
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