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Urteil
Eine Verwechslung von Gas- und Bremspedal endete für einen 95 Jahre alten Autofahrer an einem Baum. Doppelt bitter: Den Führerschein musste der Rentner gleich mit abgeben. Nach einem Gutachten der zuständigen Führerscheinbehörde lautete die Bewertung: „verkehrsuntauglich“. Der ältere Herr war damit allerdings nicht einverstanden und klagte – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schloss sich mit seinem Urteil der Meinung der Behörde an (Az. 4 L 484/15). Denn beweise ein Gutachten, dass ein älterer Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise behindert oder gefährdet, sei der Entzug der Fahrlizenz gerechtfertigt. Zwar sei dies ein „großer Eingriff in die private Lebensführung“, in diesem Fall stelle der Fahrer aber ein erhebliches Risiko für den öffentlichen Straßenverkehr dar.
Der Rentner hat laut der Deutschen Anwaltshotline während der 30-minütigen Fahrt mehrfach gravierend gegen zahlreiche Verkehrsregeln verstoßen und mit seinem Verhalten andere Fahrer behindert. Hohes Alter allein sei sicher kein Grund, dass jemand nicht mehr fahren dürfe. Die nicht bestandene Fahrprüfung allerdings schon.
geschrieben von MID veröffentlicht am 23.06.2015 aktualisiert am 23.06.2015
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