Reparierte Leichtmetallräder gehören ausgemustert

Leichtmetallräder peppen jedes Auto auf. Doch die schönen und meist teuren Felgen müssen viel ertragen und werden deshalb rasch in Mitleidenschaft gezogen. Trotzdem dürfen sie nach einem Schaden nicht einfach repariert und weiterbenutzt werden.

Das wurde nach Informationen des Verbandes der Automobiltuner (VDAT) bereits im Jahr 2004 vom Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Bundesverkehrsministeriums entschieden. Dennoch werben Betriebe immer wieder mit „angeblich zertifizierten Reparaturverfahren“.

Das Verbot, reparierte Leichtmetallräder im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen, betrifft jegliche Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärmebehandlungen und Rückverformungen. Selbst nach dem Beseitigen von Beulen muss das Metallrad ausgemustert werden.

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