Reservekanister

Reservekanister im Urlaubsauto – Was ist erlaubt?

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Auf der Urlaubsreise ohne Sprit liegenbleiben – das ist wirklich keine schöne Vorstellung. Manche Autofahrer packen sich deswegen Reservekanister ins Reisegepäck. Aber dabei gibt es eine ganze Menge an Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, so die Sachverständigen-Organisation Dekra.

Benzin- oder Dieseleinfuhrverbot in einigen Ländern

In die meisten europäischen Länder dürfen Reisende zwischen fünf und 25 Liter Sprit einführen. Doch es gibt auch Ausnahmen: In Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien gilt ein striktes Benzin- oder Dieseleinfuhrverbot. Ähnlich ist es auf vielen Schiffen und Fähren. Wer die EU verlässt, muss den Kraftstoff im Nicht-EU-Land doppelt verzollen: bei der Ein- und der Ausreise.

Vorsicht beim Betanken des Kanisters

Zum Transport des Sprits dürfen ausschließlich zugelassene Kanister verwendet werden, die alle fünf Jahre ausgetauscht werden sollten. Denn sowohl das Plastik als auch der Treibstoff im Lauf der Zeit verändern. Ein Dekra-Experte: „Den Kanister nie ganz voll machen, damit sich der Kraftstoff bei Hitze ausdehnen kann.

Und: Nie innerhalb des Fahrzeuges oder im Kofferraum betanken. Dabei besteht Brandgefahr durch elektrostatische Aufladung!“ Wichtig ist laut Dekra auch die richtige Sicherung des Reservekanisters im Kofferraum, etwa per Spanngurt, damit er bei einem Unfall oder in Kurven nicht herumgeschleudert und beschädigt werden kann.

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