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Ab 30. März kann die Abwrackprämie nur noch online beantragt werden. Der Grund für die Umstellung des Verfahrens ist die ab dann eingeräumte Reservierungsmöglichkeit für die Prämie. Mit gültigem Kaufvertrag kann ab diesem Stichtag ein Platz auf der Auszahlliste gesichert werden, auch wenn der Pkw noch nicht ausgeliefert wurde.
Da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) an diesem Tag mit einer Flut von Anträgen rechnet, ist die Umstellung auf das Online-Verfahren beschlossen worden. Dazu muss ein neuer und bislang noch nicht verfügbarer Antrag auf Reservierung heruntergeladen und gemeinsam mit dem eingescannten Kaufvertrag elektronisch an das Bafa geschickt werden. Das gilt ab 30. März auch dann, wenn Abwracker ein Auto direkt vom Hof des Händlers kaufen. Erst nach der Reservierung und der dann erhaltenen Bestätigung kann der Antrag einschließlich aller nötigen Unterlagen per Post an die Behörde geschickt werden. Der neue Antrag soll am 30. März im Laufe des Vormittags auf der Internet-Seite des Bundesamtes zum Download bereit stehen.
Bei Käufern, die keinen Internet-Zugang haben, hofft das Bafa auf die Unterstützung seitens der Händler. Bislang sind bereits mehr als 300 000 Anträge auf eine Verschrottungsprämie eingegangen. Theoretisch möglich sind 600 000 Anträge, wobei die Verwaltungskosten abgezogen werden müssen. Diese sollen bei rund 0,3 Prozent der Fördersumme liegen also bei 4,5 Millionen Euro, wodurch 1 800 Anträge weniger akzeptiert werden können.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 23.03.2009 aktualisiert am 23.03.2009
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