Richter bremsen “Partybikes“ aus

Den Betrieb von sogenannten „Bierbikes“ hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem aktuellen Urteil eingeschränkt.

Die überdimensionierten Mehrpersonen-Fahrräder dürfen nach Ansicht der Richter und der Stadt Düsseldorf nicht ohne Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Raum bewegt werden (Az. 16 K 6710/09): Über eine solche Genehmigung verfügte der Kläger im zu entscheidenden Fall nicht.

Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass das Feiern mit Musik und Bier bei der Nutzung von „Partybikes“ eher im Vordergrund stünde als seine Verwendung als Fortbewegungsmittel. Und dass somit ein „vom Gemeingebrauch nicht mehr gedeckter verkehrsfremder Zweck“ vorliege, wie es die Richter in bestem Juristendeutsch formuliert haben. Daher könnten solche Gefährte auch nicht als Fahrzeuge im Sinne des Verkehrsrechts gelten. Laut dem Anbieter der bierseligen Fahrradausflüge soll der Betrieb aber vorerst weiter gehen.

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