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Wenn der Wagen schlapp macht und aus eigener Kraft nicht mehr fahren kann, bittet man aus Kostengründen oft Freunde um Hilfe. Grundsätzlich ist aber nur in Notfallsituationen Abschleppen erlaubt. Defekte Elektronik oder geplatzte Kühler sind Gründe dafür, Spritmangel nicht. Gefahren werden darf dann nur der kürzeste Weg zur nächsten Werkstatt.
Vorher sollte unbedingt die Bedienungsanleitung gelesen werden, um Abschleppösen und Haken zu finden. Bei neueren Fahrzeugen beginnt das Problem schon bei der Suche danach. Früher irgendwo unter der Stoßstange verborgen, ist die starr montierte Abschleppöse heute eher die Ausnahme. Ein kleiner Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger ist meist ein Hinweis auf die Abschleppeinrichtung halbwegs aktueller Exemplare.
Ist alles gefunden, kann die Abschleppstange oder das -seil befestigt werden. Durch das Einhalten eines konstanten Abstandes beugt die Abschleppstange Auffahrunfällen vor und ist die bessere Lösung. Nutzt man ein Seil gilt eine maximale Länge von fünf Metern.
Bevor es losgeht, sollte der Zündschlüssel auf erster Stufe stehen, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinker eingeschaltet haben. Geht das bei dem Pannenfahrzeug wegen einem Totalausfall der Elektronik nicht, darf nicht abgeschleppt werden. Bei Allrad oder Automatik-Wagen ist meist eine Abschlepp-Taste vorhanden.
Ein PKW mit Automatikgetriebe darf nicht ohne weiteres abgeschleppt werden. Da Antriebsachse und Getriebe bei ausgekuppeltem Gang nicht wie bei einem Handschalter getrennt sind, können schnell Schäden entstehen. Aufschluss über die unbedenkliche Streckenlänge gibt die Betriebsanleitung.
Wie schnell man beim Abschleppen fahren darf, ist nicht vorgeschrieben. Mit 30 bis 50 km/h ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 12.06.2012 aktualisiert am 12.06.2012
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