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Das morgendliche Eiskratzen zählt bei Autofahrern zum unbeliebten winterlichen Frühsport. Doch auch wenn die Arbeit unangenehm und lästig ist, sollte sie dennoch vollständig erledigt werden. Denn sonst droht ein Bußgeld von zehn Euro und bei einem Unfall sogar mindestens eine Teilschuld. Übrigens müssen auch die Seitenfester und die Heckscheibe von Eis und Schnee befreit sein.
Richtig teuer wird ein Blindflug bei einem Unfall. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in eine Kollision verwickelt wird, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil seine Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er daher nicht schnell genug reagieren konnte. In jedem Fall ist jedoch ein erhöhtes Bußgeld von 35 Euro fällig.
Wer morgens keine Lust zum Kratzen hat, kann abends eine Folie oder einen Karton unter die Scheibenwischer klemmen. So vereist die Scheibe nicht. Alternativ ist der Einbau einer Standheizung möglich; sie lässt sich so programmieren, dass die Eisschicht abtaut, während der Fahrer noch beim Morgenkaffee sitzt. Preiswerter geht es mit einer Wärmflasche auf dem Armaturenbrett. Die abgegebene Wärme sollte in den meisten Fällen ausreichen, ein Vereisen zu verhindern.
Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, um so den Frost von den Scheiben zu schmelzen, sollte man sich aber besser verkneifen. Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei der Nutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen verboten sind. Außerdem wird der Motor im Stand deutlich langsamer warm als während der Fahrt. Und das erhöht sowohl den Verschleiß als auch den Kraftstoffverbrauch.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.11.2012 aktualisiert am 19.11.2012
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