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Nebel
Sehen und gesehen werden ist gerade bei Nebel-Fahrten ganz besonders wichtig. Doch wann darf oder muss man Nebelscheinwerfer und -Schlussleuchte einschalten – und wann nicht? Diese Fragen können viele Autofahrer nicht korrekt beantworten. „Die Unsicherheit ist bei vielen Autofahrern groß“, hat der Automobilclub ARCD festgestellt. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung in §17 Absatz 3 eindeutig, was Sache ist.
Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Außerdem ist festgelegt, dass bei solchen Witterungsbedingungen auch bei Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein muss.“Viele Fahrer moderner Autos verlassen sich auf die Licht-Automatik, doch die reagiert häufig nur auf Helligkeits-Unterschiede und greift deshalb bei Nebel nicht“, sagt ARCD-Sprecher Josef Harrer. Das Abblendlicht muss also rechtzeitig manuell eingeschaltet werden. Auch das Tagfahrlicht reicht im Herbst oft nicht aus, um von anderen gut gesehen zu werden. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften bei erheblicher Sichtbehinderung ohne Licht durch den Nebel fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern dürfen Nebelschlussleuchten laut Straßenverkehrsordnung nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Harrer: „Was viele nicht wissen: Dann darf man auch nicht schneller als 50 km/h fahren!“ Ein Anhaltspunkt für die Sichtweite sind Leitpfosten auf Autobahnen und Landstraßen, sie stehen in einem Abstand von 50 Metern. Um nachfolgende Fahrer nicht zu blenden, müssen die grellen Nebenschlussleuchten ausgeschaltet werden, sobald die Sichtweite wieder über 50 Metern liegt.Geschwindigkeit und Abstand müssen bei Nebel an die eingeschränkten Sichtverhältnisse angepasst werden. Denn durch die nasse und rutschige Fahrbahn kann sich der Bremsweg deutlich verlängern.
geschrieben von MID veröffentlicht am 25.09.2015 aktualisiert am 25.09.2015
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