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Wer betrunken Rad fährt, riskiert den Entzug des Führerscheins, ohne Helm fahren ist verboten und beim Zebrastreifen muss ich absteigen. Wahr oder falsch? Viele Rechts-Irrtümer haben sich in den Köpfen der deutschen Radler eingeschlichen. Wir sagen, wo du aufpassen musst und was totaler Quatsch ist.
Leider falsch. Wer mit seinem Fahrrad über Rot fährt, muss tatsächlich mit Bußgeld und Punkten rechnen. War die Ampel schon mehrere Sekunden rot, muss man unter Umständen bis zu 180 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg gleich gratis dazu. Ausweichen auf den Gehweg bringt da leider auch nichts und wird ebenso hart bestraft.
Falsch. Solange dein Fahrrad sicher abgestellt ist und niemand anderen gefährdet, darf es auf dem Gehweg stehen bleiben. Sollte ein frustrierter Anwohner deinen Drahtesel trotzdem entfernen, kannst du dich sowohl gegen die auferlegten Beseitigungskosten wehren, als auch das Geld für entstandene Schäden zurückverlangen.
Ein schwieriger Fall. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Gerichte entscheiden deshalb nach dem Fahrzweck. Wer mit dem Auto gemütlich auf dem Weg zur Arbeit war, als der Unfall passierte, bekommt keine Mitschuld. Anders sieht es bei Rennradfahrern aus. Da sie meist mit sehr hohem Tempo unterwegs sind und leichter in Unfälle verwickelt sind, können sie durchaus Mitschuld bekommen und ihren Schadenersatzanspruch verlieren.
Nicht ganz korrekt. Grundsätzlich dürfen Radfahrer Zebrastreifen und Ampeln überqueren, wenn sie dabei keine Fußgänger gefährden. Allerdings lohnt es sich trotzdem abzusteigen, da du bei einem Unfall Teilschuld bekommen könntest. Nur wer vom Rad absteigt und schiebt, wird rechtlich wie ein Fußgänger behandelt.
Vollkommen richtig. Betrunkene Radfahrer gelten als Gefahr für den Straßenverkehr und riskieren deshalb auch ihren Führerschein. Wer mehr als 1,6 Promille intus hat, gilt als fahruntüchtig und macht sich wegen einer Trunkenheitsfahrt im Verkehr strafbar. Ihm droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sprich der „Idiotentest“.
geschrieben von Marie Weimershaus veröffentlicht am 06.07.2010 aktualisiert am 06.07.2010
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