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Nicht angeschlossene Reserve-Gasflaschen im Wohnmobil oder im Wohnwagen müssen beim Transport gesichert sein. Dabei muss das Flaschenventil geschlossen und dicht und die Ventilverschlussmutter korrekt befestigt sein. Außerdem muss die Gasanlage laut ADAC den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über eine gültige Prüfung verfügen.
Hingegen müssen Gasflaschen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind. Während der Fahrt darf sogar Gas entnommen werden, wenn man zum Beispiel den Kühlschrank betreiben will.
geschrieben von (al/mid) veröffentlicht am 11.09.2009 aktualisiert am 11.09.2009
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