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ährlich gibt es in Deutschland rund 2 000 Warnmeldungen vor Geisterfahrern. Die meisten Irrfahrten gehen glimpflich aus.
Wird im Radio eine Geisterfahrer-Meldung für die selbst gerade genutzte Strecke durchgegeben, ist laut Cosmos-Direkt-Experte zunächst die Geschwindigkeit zu verringern und im Verkehrsfluss auf dem rechten Fahrstreifen weiterfahren. Das heißt: nicht mehr überholen und zum Vordermann einen genügend großen Abstand halten. Wer sich unsicher fühlt, kann den nächsten Parkplatz ansteuern oder an der nächsten Abfahrt die Autobahn verlassen. Außerdem ist der Seitenstreifen im Auge zu behalten, um notfalls auf diesen ausweichen zu können. Außerdem ist der Verkehrsfunk weiter zu hören, um zu erfahren, wann die Gefahr vorüber ist.
Kommt es zum Unfall mit einem Falschfahrer, bezahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn dieser durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Anders sieht es aus, wenn dieser den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dann kann der Kfz-Haftpflichtversicherer die Zahlung verweigern. In diesem Fall muss der geschädigte Unfallgegner seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, was aber ohne Auswirkung auf seinen Schadenfreiheitsrabatt bleibt. Wer Opfer einer Geisterfahrt wird und keine Vollkaskoversicherung besitzt, kann sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die VOH hilft nach eigenen Angaben „Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird.“
geschrieben von auto.de/(cw/mid) veröffentlicht am 06.03.2013 aktualisiert am 06.03.2013
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