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Straßenbau
Betonschutzwände in der Mitte der Autobahnen sollen bei Unfällen die Fahrzeuge in der Fahrspur halten und so den Crash mit dem Gegenverkehr vermeiden. Doch viele Betonwände haben Risse und bröckeln. Der Landesbetrieb Straßen NRW verhängte deshalb auf 15 Teilstücken des Landes Tempolimits für Pkw und Lkw.
Als erstes Bundesland hat NRW seine Betonleitplanken untersucht und festgestellt: Mehr als zehn Prozent der verbauten 900 Kilometer sind mit Rissen durchzogen. Sie entstehen beim Aushärten oder aufgrund von Temperaturschwankungen. Sogenannte „Scheinfugen“ sollen dies mindern, doch auch das Fugenmaterial bröckelt. Dort dringt Wasser ein und greift die Stahlbewehrung an. Die folgende Korrosion schwächt die Betonwand, anprallende Fahrzeuge könnten zur Gegenfahrbahn durchbrechen. Mit diesem Problem kämpfen Straßenbauämter in allen Bundesländern. Bis auf weiteres wurden in NRW auf knapp 40 Kilometer Autobahn ein Tempolimit von 100 km/h für Pkw verhängt, für Lkw gilt Tempo 60. „Solange keine bundeseinheitliche Lösung gefunden ist, werden in NRW keine Betonschutzwände mehr in Ortbeton hergestellt“, erklärte Verkehrsminister Michael Groschek im Landtag. Als „Ortbeton“ wird „vor Ort auf der Autobahn gegossener Beton bezeichnet.
Experten fordern eine unabhängige, neutrale Untersuchung vom Bundesverkehrsministerium. „Die Erkenntnisse, die hier vorliegen, sind sehr stark geprägt von den Interessenverbänden der Betonbauer und der Stahlindustrie“, bemängelt die Deutsche Polizeigewerkschaft. Denn nach heftigen Wolkenbrüchen stiegen auch die Unfallzahlen. Viele Betonschutzwände sind etwa fünf Zentimeter in die Beton- oder Asphaltfahrbahn eingelassen. Die Wassermengen können – statt wie bei Stahlleitplanken darunter – über die Kanalisation nur schlecht abfließen und führen dann zum gefährlichen Aquaplaning. Gegebenenfalls müssten die schadhaften Beton-Gleitwände durch geeignete neue Fahrzeug-Rückhaltesysteme ersetzt werden, meint Groschek. Er will gar prüfen lassen, „ob die Herstellerfirmen in Regress genommen werden können.“
Denn einst haben die Hersteller 25 Jahre Wartungsfreiheit versprochen. Die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau sieht dies anders. Demnach stellte die einst gültige „ZTV PS 98“ (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen) nur geringe Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Schutzeinrichtungen. Darin war eine niedrige Betongüteklasse mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand gefordert. „Unplanmäßige Risse bis zwei Millimeter wurden dort toleriert“, heißt es von Verbandseite. Diese geringen Anforderungen führten zu den heute bekannten Phänomenen. Eine längere Wartungsfreiheit der Betonschutzwände wurde darin nicht festgelegt. Diese ist erst seit zwei Jahren in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS 13) festgelegt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.01.2015 aktualisiert am 26.01.2015
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