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Auch ein rotes Kfz-Kennzeichen muss fest am Fahrzeug montiert werden. Wer es nur in den Innenraum legt, kann bei einem Schaden den Versicherungsschutz verlieren. Das geht nun aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf die Montage verzichtet und das Nummernschild im Fahrzeug abgelegt. Als es zu einem Fahrzeugbrand kam, verweigerte die Versicherung die Zahlung des Schadens unter dem Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen. In denen hieß es, dass das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen „versehen“ sein muss. Die Richter werteten das als Vorschrift zur korrekten Montage an Front und Heck. Laut dem Urteil besteht auch kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder über Nacht abmontiert werden, um sie vor Diebstahl zu schützen. (Az.: 10 U 1258/10).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.09.2011 aktualisiert am 28.09.2011
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