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Der Auto Club Europa (ACE) hat im Rahmen seiner Aktivitäten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Rotlichtsünder ins Visier genommen. Nach seinen Angaben ermittelte die Polizei 2007 bundesweit mehr als 290 000 Verstöße an roten Ampeln. Im selben Jahr seien mehr als 98 000 Verkehrsunfälle in Deutschland alleine deshalb passiert, weil rote Ampeln oder STOP-Schilder missachtet wurden.
Dabei kamen nach Angaben des ACE 413 Menschen ums Leben, mehr als 50 000 wurden zum Teil schwer verletzt.
Wer über eine rote Ampel fährt, riskiert laut ACE ein Bußgeld in Höhe von bis zu 316 Euro. Außerdem könne ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, ferner kassierten solche Verkehrssünder bis zu vier Punkte im Flensburger Zentralregister. Entgegen anderslautender Meinungen ist auch das Überfahren der Ampel bei gelb grundsätzlich ein Verkehrsverstoß, betont der ACE. Die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 37, laute: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“, was so viel bedeute wie: nicht durchfahren.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 14.05.2009 aktualisiert am 14.05.2009
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