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Frankreich hat vorgegriffen und Ende Oktober ein Gesetz verabschiedet, nach dem ab 2013 für alle Transporte innerhalb, von und nach Frankreich die CO2 Emission in den Transportpapieren ausgewiesen werden muss. Die endgültige Version der Norm wird auf europäischer Ebene Ende 2012 veröffentlicht. Mit dem neuen Feature Pack des Transport-Routenplaners „map&guide professional 2011“ können Unternehmer schon jetzt nach dem Normentwurf prEN16258 Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch berechnen.
Die Ausweisung von Treibhausgasemissionen (CO2e) galt anfangs als exotisch. Wildwuchs bei der Berechnungsweise führte teilweise zu wenig aussagekräftigen, weil unterschiedlichen Ergebnissen. Inzwischen verlangen Logistik-Kunden immer häufiger CO2-Bilanzen für Transportdienstleistungen. Hinzu kommen gesetzliche Restriktionen. Für Klarheit statt Wildwuchs sorgt die neue europäische Norm prEN16258, die Norm „zur Ermittlung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Transportdienstleistungen“ des Europäischen Komitees für Normung (CEN). Angestoßen von ADEME, der französischen Agentur für Umwelt und Energiemanagement, ging das CEN an die Erarbeitung. Seit Ende März dieses Jahres liegt der erste Entwurf des CEN vor, den die nationalen europäischen Komitees sowie das Deutsche Institut für Normung (DIN) erstellt haben. An dem Entwurf arbeitete ein Gremium von rund 70 Mitgliedern aus 13 europäischen Ländern, darunter Experten für Güter- und Personentransporte sowie die PTV AG.
Mit der Norm wird versucht, alle Energieverbräuche von Verkehrsträgern zu quantifizieren, Treibhausgase zu berechnen und zu deklarieren. Die wichtigsten Umrechnungsfaktoren sind vorgegeben und gelten für alle Anwender. Die Ermittlung des Verbrauchs orientiert sich an den tatsächlich im Unternehmen verfügbaren Daten und ermöglicht durch die Nutzung von Vorgabewerten auch die Berechnung fremder Transportleistungen, etwa durch Subunternehmen.
Die Berechnung der Kraftstoffverbräuche lässt sich über vier mögliche Ansätze lösen, wobei der Transportunternehmer die Werte, sofern sie vorliegen, gemäß der Rangfolge deklarieren muss: 1. spezifische Messwerte, 2. fahrzeug- oder routenbezogene Durchschnittswerte, 3. Flottenwerte und 4. Vorgabewerte. Letztere können aus Datenquellen stammen wie beispielsweise aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.1). Der Nutzer der Norm legt den Fahrzeugeinsatz, für den die Verbrauchswerte ermittelt werden sollen, fest und deklariert ihn entsprechend.
Die PTV hat auf die neuesten Entwicklungen reagiert und bietet mit dem Feature Pack zu „map&guide professional 2011“ die Möglichkeit, der neuen Norm entsprechend zu rechnen. Dabei kann der Anwender entweder eines der vorgeschriebenen Verfahren wählen oder nach mehreren Verfahren die Verbräuche berechnen lassen. Das ist interessant, um die Verfahren zu vergleichen und eigene Messwerte den Standardwerten des HBEFA gegenüberzustellen. Als Ergebnis erhält er einen Emissionsreport, der nach Normvorschrift Treibhausgase und Energieverbräuche deklariert.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 22.11.2011 aktualisiert am 22.11.2011
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